Bestattung
Wenn ein Mensch der Kirche angehört hat ist es ein letzter Dienst an ihm und seinen Anghörigen ihn oder sie christlich zu bestatten. Auf dem Weg der Trauer bis zur Beerdigung und auf Wunsch auch danach begleiten wir sie als Kirchengemeinde gerne. Sollte also ein Angehöriger von Ihnen, der Mitglieder in unserer Kirchengemeinde ist, verstorben sein oder im Sterben liegen, melden Sie gerne bei einem von der Pfarrer.
Bei einer Beerdigung gibt es Verschiedenes zu beachten, was Sie hier im Folgenden lesen können.
In der Regel wird ein Arzt zunächst einmal den Tod Ihres Angehörigen feststellen. Wenn Sie sich schon für ein Bestattungsinstitut entschieden haben, wäre es dann ein nächster Schritt, dieses zu kontaktieren. Gerne können Sie auch sofort Kontakt zur Kirchengemeinde aufnehmen, besonders wenn Sie ein Aussegnung wünschen, die wir Ihnen ausdrücklich ans Herz legen, wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist. Den Termin für die Beisetzung oder die Trauerfeier stimmen wir dann in enger Absprache mit dem Bestattungsinstitut und Ihnen ab und machen mit Ihnen einen Besuchstermin aus, bei dem wir alles besprechen können. Hier sprechen wir auch über Ihre Wünsche und Vorstellung für die inhaltliche Gestaltung der Trauerfeier.
In der Regel finden Trauerfeiern in den Trauerhallen der Friedhöfe statt. Der Kiorchenvorstand hat jedoch nach einer ausgiebigen Diskussion beschlossen, auf Wunsch auch Trauerfeiern in der Kirche zu ermöglichen. Wenn Sie dies für Ihren Angehörigen wünschen, melden Sie sich bitte sobald wie möglich in einem der Pfarrämter, damit wir den Termin absprechen können und schauen, ob die Kirche zur Verfügung steht. Es gelten darüber hinaus einige Regelungen, die Sie vor einer Entscheidung für die Schlosskirche bedenken sollten. Ein Merkblatt dazu bekommen Sie wenn Sie hier klicken: Merkblatt Trauerfeiern in der Schlosskirche.
Sarg bzw. Urne in der Kirche
Da es schwierig ist, einen Sarg in die Kirche und vor allem aus der Kirche heraus zu transportieren, wird die Trauerfeier nur ohne Sarg stattfinden können. Der Sarg wird in der Trauerhalle des jeweiligen Friedhofs aufgestellt. Im Anschluss an die Trauerfeier in der Kirche geht die Trauergemeinde dorthin, um sich am Sarg zu verabschieden bzw. um dann weiter zum Grab zu gehen. Eine Urne kann entweder in der Kirche aufgebaut werden oder aber erst zur Bestattung im Anschluss ähnlich wie der Sarg in der Trauerhalle stehen.
Blumenschmuck und Kränze
Das Aufstellen von Kränzen, Blumenschalen, Kerzen und weiterer Dekoration wird wie gewohnt in der Friedhofhalle am Sarg erfolgen. In der Kirche kann ein schönes Gesteck den Altar schmücken und ein Bild an den Verstorbenen erinnern. Details besprechen Sie bitte mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Kirche direkt im Anschluss – wie bei einer Trauerfeier in der Trauerhalle auch, aufgeräumt werden muss.
Terminabsprache
Trauerfeiern in der Kirche können grundsätzlich nur von Montag bis Freitag durchgeführt werden. Auch für die Schlosskirche gilt, dass es dort zum Wunschtermin schon andere Veranstaltungen geben kann. Daher ist eine möglichst frühzeitige Absprache mit einem der beiden Pfarrämter Meerholz-Hailer zu erzielen. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin wegen der Beisetzung trotzdem auch noch mit der Friedhofsverwaltung abgesprochen werden muss.
Gebühr
Für die Benutzung der Schlosskirche erheben wir eine Gebühr von 120,- Euro.
Ablauf der Trauerfeier
Der Ablauf der Trauerfeier unterscheidet sich nicht von der in der Trauerhalle. Denken Sie aber bitte daran, dass der Weg von der Kirche zum Friedhof länger ist und dass es sein kann, dass manche Gottesdienstteilnehmende nicht mehr mit zum Friedhof kommen werden.
Abschließende Gedanken
Wir haben diese Informationen und Gedanken für Sie zusammengetragen, damit Sie Ihren Entschluss, die Trauerfeier in der Schlosskirche zu feiern gut bedenken und für sich und ihre Familie abwägen können und wünschen Ihnen nun, auch im Namen des Kirchenvorstands, viel Kraft für all das, was Ihnen jetzt bevorsteht.