Präambel
Der Auftrag der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist in der Präambel der Grundordnung
bestimmt: "Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist gerufen zum Dienst am Evangelium von Jesus Christus, das in der Botschaft der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der Reformation bezeugt ist."
Nach Artikel 8 der Grundordnung geschieht dieser Dienst vornehmlich in der Kirchengemeinde. Zur
Unterstützung der Evangelischen Kirchengemeinde Meerholz-Hailer, insbesondere für die kirchliche Jugendarbeit in Meerholz-Hailer wird ein Förderkreis gebildet.
§ 1 Zweck des Förderkreises
Zweck des Förderkreises ist es, Menschen im Wirkungskreis der Kirchengemeinde für den Erhalt
kirchlicher Jugendarbeit zu interessieren, sie für eine ideelle und finanzielle Förderung vor allem von hauptamtlich getragener Begleitung von Jugendlichen zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit einer beratenden Mitwirkung in der Ressourcensicherung haupt- und ehrenamtlicher Jugendarbeit zu eröffnen. Er dient damit der Finanzierung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Meerholz-Hailer.